Bei langer Erkrankung (mindestens 6 Wochen ab Antragstellung) und Aufenthalt zu Hause kann Hausunterricht bei der Stammschule beantragt werden. Der Hausunterricht umfasst dabei ca. 2 bis 6 Stunden wöchentlich. Wichtig:
Der Antrag muss durch die Klinik/den Arzt unterschrieben/gestempelt sein und die Krankheitsdauer enthalten. Der Antrag ist bei der Stammschule einzureichen.
Hausunterricht Antrag zum Hausunterricht Nachteilsausgleich
Durch die Erkrankung können Beeinträchtigungen entstehen, die zumindest zeitweise die Teilnahme am Unterricht sowie eine Leistungserbringung erschweren. Es besteht dann die Möglichkeit, bei der Schulleitung der Stammschule einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Dieser kann von der einfachen Zeitverlängerung bei Prüfungen bis hin zur Bereitstellung besonderer Hilfen reichen. Die Thematik ist sehr komplex und muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Wichtiges Grundprinzip ist, dass der Nachteilsausgleich das Anspruchs- niveau der gestellten Aufgabe nicht herabsetzt.
Gerne beraten auch wir im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Rechtliche Bestimmungen der Bayerischen Schulordnung(BaySchO) § § Beratungslehrkraft
Gerne beraten wir Sie auch, z.B. über mögliche Schullaufbahnen. Hierzu können Sie Kontakt mit unseren Beratungslehrkräften aufnehmen:
Den Kontakt stellen wir gerne für Sie her.Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Depression & Angststörung
Eine Liste mit Anlaufstellen steht hier zum Download bereit:
Liste mit Anlaufstellen